Elefant mit Zeitung im Rüssel

Evaluation der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV)

Die Bundesnetzagentur evaluiert jährlich die Mindestanforderungen. Bei der aktuellen Überprüfung stützt sich die Bundesnetzagentur unter anderem auf vier aktuelle Sachverständigengutachten.

Die Gutachten haben folgende Themen zum Gegenstand und wurden vom WIK-Consult und der zafaco GmbH erstellt:
 
1. die Anforderungen von Mehrpersonenhaushalten
2. die Aufnahme weiterer Qualitätsparameter
3. die Eignung von Übertragungstechniken
4. die Erarbeitung einer validen Datenbasis
 
Die Gutachten ergaben sich aus einem Entschließungsantrag des Ausschusses für Digitales des Deutschen Bundestages vom 11. Mai 2022.
 
Im ersten Quartal 2024 erstellt die Bundesnetzagentur einen Bericht zur Evaluation der Mindestanforderungen. Über das Ergebnis wird mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie mit dem Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages Einvernehmen hergestellt.
 
Falls erforderlich, werden die Mindestanforderungen aus der TKMV auf Basis des Prüfberichts angepasst.

Ausführliche Informationen über das Recht auf Zugang zu Telekommunikationsdiensten sind hier abrufbar.